der Pflichtteil
Das Wichtigste wird leider gerne vergessen. Wenn man sich über die Rechtswirksamkeit eines Disclaimers auch streiten kann, so sollten Sie beim Impressum doch ganz genau hinsehen. Hier kann man schnell teure Fehler machen.
Disclaimer:
Nach Urteil des LG Hamburg vom Mai 1998 (AZ: 312 O 85/98) ist ein Website-Betreiber für rechtswidrige Inhalte Dritter verantwortlich, wenn er einen Link auf diese Seiten anbietet und sich nicht ausdrücklich vom Inhalt der verlinkten Seiten distanziert hat.Achtung: Wer zum Ausdruck bringt, dass er nicht für die Inhalte der verlinkten Seiten haften will, könnte damit zu erkennen geben, dass er eine Strafbarkeit dieser Inhalte ahnt. Dann aber wäre er zu einer sorgfältigen Prüfung verpflichtet.
mehr unter www.disclaimer.de
Impressum:
Zur Angabe des Impressums ist verpflichtet, wer periodisch redaktionelle Inhalte veröffentlicht. Unter diese
Bestimmung fallen auch semiprofessionelle Homepages, selbst wenn der Betreiber kein gewerbliches Unternehmen
betreibt. Das Impressum muss eine natürliche Person mit Namen und Anschrift benennen, die für die redaktionellen
Inhalte der Homepage verantwortlich ist (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts).
Bsp:
: Impressum:
: Kurt Mustermann (V.i.S.d.P.)
: Musterweg 1
: 12345 Musterstadt
mehr unter:
- Gesetzestext des TDG (pdf, 38kB)
- Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 20.12.2001
- Webimpressum-Assistent: (ein kostenloser Service von di digitale Informationssysteme gmbh)
was sie beachten sollten